Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung angenommen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, öffentliche Vergabeverfahren einfacher, schneller und flexibler zu machen. Zu den zentralen Punkten gehören eine höhere Direktauftragsgrenze des Bundes von 50.000 Euro, weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten, schnellere Nachprüfungsverfahren sowie Erleichterungen für mittelständische, junge und innovative Unternehmen.