Für das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) können vorerst keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitteilt, sind die für Neuzusagen verfügbaren Bundesmittel aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage ausgeschöpft. Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet, bestehende Förderzusagen bleiben von dem Antragsstopp unberührt.
Das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) unterstützt Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren und trägt damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 bei. Im Vordergrund steht die Minderung des CO2-Ausstoßes. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet. Die Konzepte können neben energetischen Aspekten auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Fragestellungen berücksichtigen.
Neben der CO2-Reduktion können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien berücksichtigt werden. Somit bietet das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen.
