Zum Jahresbeginn 2025 treten in Deutschland einige Maßnahmen in Kraft, die Wohnen erschwinglicher und zugänglicher machen sollen. Eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes, die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit und die Erweiterung des Förderprogramms "Jung kauft Alt" markieren wichtige Schritte, um Haushalte mit geringeren Einkommen zu entlasten, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.
Die Maßnahmen im Detail:
Erweiterung des Förderprogramms Jung kauft Alt:
Das seit September verfügbare Förderprogramm Jung kauft Alt, mit dem Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien unterstützt werden, wird zum 1. Januar 2025 erweitert. Künftig können mit dem KfW-Förderprogramm auch denkmalgeschützte Gebäude gekauft werden. In Deutschland sind rund 10 % der Gebäude denkmalgeschützt. Zum Programm:
- Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau "Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Dabei darf der Jahres-Primärenergiebedarf max. 160% des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
- Für alle anderen Bestandsgebäude gilt weiterhin: Die Gebäude müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
- Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind). Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
- Das zu erwerbende Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.
- Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist grundsätzlich möglich.
Neue Wohngemeinnützigkeit:
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 wird die Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde ein wohngemeinnütziger Zweck neu in die Abgabenordnung eingeführt. Sozial orientierte Körperschaften (z. B. kommunale Unternehmen, Unternehmen der Sozialwirtschaft mit Wohnungsbeständen) können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Die von den Unternehmen angebotene Miete muss dann unterhalb der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 % der Haushalte in Deutschland potentiell zur Zielgruppe gehören. Die neue Wohngemeinnützigkeit ist damit eine weitere Säule für mehr bezahlbares Wohnen.
Mehr Informationen zur neuen Wohngemeinnützigkeit finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnungswirtschaft/NWG-artikel.html
Erhöhung des Wohngeldes:
Zum 1. Januar 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich rund 15 %. Durch die Erhöhung wird eine Anpassung des staatlichen Wohnkostenzuschusses an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland ermöglicht. Die bislang umfangreichste Wohngeldreform im vergangenen Jahr hat dafür gesorgt, dass deutlich mehr Menschen mit einem geringen Erwerbseinkommen oder kleiner Rente bei ihren Wohnkosten unterstützt werden.
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html