Die Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen Wohnungsbau und das Junge Wohnen für die Programmjahre 2026 und 2027 sind in Kraft getreten. Alle 16 Bundesländer haben die Vereinbarungen unterzeichnet. Im Programmjahr 2026 stellt der Bund den Ländern insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 500 Mio. Euro für das Programm Junges Wohnen. Für das Programmjahr 2027 sollen die Programmmittel weiter aufwachsen auf insgesamt 5 Mrd. Euro. Davon sollen die Programmmittel für das Junge Wohnen auf 1 Mrd. Euro verdoppelt werden.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Sozialer Wohnungsbau gibt vielen Menschen ein Zuhause, besonders denen mit kleineren Einkommen. Wir helfen dem Sektor nicht nur mit Worten und Baubeschleunigung, sondern auch mit viel Geld. Wir haben deshalb die Programmmittel in diesem Jahr auf vier Milliarden Euro angehoben und planen im kommenden Jahr mit fünf Milliarden Euro. So wollen wir die Trendwende beim Sozialwohnungsbestand schaffen. Bezahlbares Wohnen kennt kein Mindestalter: 500 Mio. Euro davon gehen ins Junge Wohnen und nächstes Jahr verdoppeln wir auf eine Milliarde. Durch die zweijährige Vereinbarung erhalten die Länder mehr Planungssicherheit.“
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Der soziale Wohnungsbau hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Stabilitätsfaktor im deutschen Wohnungsmarkt entwickelt. Im Jahr 2024 förderten die Länder bundesweit rund 62.000 Wohneinheiten, was einem Anstieg von etwa 50 % gegenüber 2022 und rund 25 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung setzte sich trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie rückläufiger Genehmigungszahlen im Gesamtmarkt fort.
Das Bundesbauministerium sieht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiterhin als vorrangige Aufgabe und will den sozialen Wohnungsbau in den kommenden Jahren weiter stärken. Bis 2029 stellt der Bund dafür Mittel in Höhe von insgesamt 23,5 Mrd. Euro bereit. Unter Einbeziehung der Länderbeteiligungen dürfte das Gesamtvolumen, wie in der Vergangenheit, mehr als doppelt so hoch ausfallen.
