Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung angenommen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, öffentliche Vergabeverfahren einfacher, schneller und flexibler zu machen. Zu den zentralen Punkten gehören eine höhere Direktauftragsgrenze des Bundes von 50.000 Euro, weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten, schnellere Nachprüfungsverfahren sowie Erleichterungen für mittelständische, junge und innovative Unternehmen.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die öffentliche Beschaffung modernisieren und bürokratische Hürden abbauen, damit Infrastruktur, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit schneller vorankommen. Der Bundestag hatte den Entwurf bereits im Oktober 2025 in erster Lesung beraten; die federführende Beratung lag danach beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Mittelstand in den Fokus gerückt
Neu in der vom Ausschuss geänderten Fassung ist vor allem die stärkere Berücksichtigung des Mittelstands. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen mittelständische Interessen nun vorrangig berücksichtigt werden; außerdem können Auftraggeber bei Gesamtvergaben Vorgaben machen, dass auch bei Unteraufträgen die Belange von KMU besonders beachtet werden. Zusätzlich sieht ein Entschließungsantrag vor, die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz möglichst pragmatisch und schnell einzusetzen. Mit dem Bundestagsbeschluss ist der Entwurf einen wichtigen Schritt weiter, aber noch nicht automatisch geltendes Recht. Nach der Annahme im Plenum muss das Gesetzgebungsverfahren formell abgeschlossen werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können. Inhaltlich würde das vor allem bedeuten: schnellere Vergaben, weniger Bürokratie und mehr Spielraum für Direktaufträge unterhalb der neuen Grenze.
Leichter Zugang zu Aufträgen
Für die Praxis in Bau, Handwerk und Industrie dürfte das spürbare Folgen haben. Öffentliche Auftraggeber könnten Projekte schneller ausschreiben und vergeben, während Unternehmen – vor allem Mittelständler – leichter Zugang zu Aufträgen bekommen sollen. Parallel bleibt der europarechtliche Rahmen relevant, weshalb die Bundesregierung auch eine Reform der Vergaberichtlinien auf EU-Ebene anstrebt und unterhalb der EU-Schwellenwerte eine Neufassung der UVgO mit den Ländern erarbeiten will.
Für Bauunternehmen ist der Beschluss vor allem deshalb wichtig, weil öffentliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz schneller in die Umsetzung kommen sollen. Das kann die Auftragslage beleben, Vergabeverfahren verkürzen und die Chancen für kleinere und mittlere Betriebe verbessern. Gerade bei kommunalen Bau- und Sanierungsprojekten dürfte sich der administrative Aufwand reduzieren.
Bauindustrie begrüßt Bundestagsbeschluss
„Mit dem Beschluss setzt die Koalition ihren Weg zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabe konsequent fort“, sagte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, zum Bundestagsbeschluss. Bei Bauvorhaben aus Sondervermögen und Bundesverkehrsprojekten wird künftig neben Fach- und Teillosvergabe auch die Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen möglich. „Das bringt Beschleunigung und spart am Ende Geld.“
Allerdings bemängelt Müller, dass öffentlicher Wohnungsbau und Kommunen leer ausgehen, da die meisten kommunalen Projekte kein Sondervermögen nutzen. „Diese werden in der Regel ohne Mittel des Sondervermögens finanziert. Auch werden die Potenziale für serielles, industrielles Bauen nach wie vor beschränkt, weil hierfür die Gesamtvergabe eine zwingende Voraussetzung ist. Das ist eine vergebene Chance. Hier hätten wir mehr Mut erwartet.“
Entscheidend sei laut Müller eine kritische Begleitung der Probezeit bis Ende 2027, um Auswirkungen und Hemmnisse bei Infrastrukturprojekten zu dokumentieren. „Wir können es uns nicht leisten, dass jedes zweite konventionell umgesetzte Bauvorhaben des Staates teurer wird und länger dauert."
