Die zeitlich befristete Effizienzhaus-55-Plus-Förderung mit 100 % erneuerbaren Energien kann noch beantragt werden, solange Mittel verfügbar sind – längstens jedoch bis zum Jahresende. Bis zum 15. Juni wurden bereits rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von etwa 3,2 Mrd. Euro gefördert. Noch stehen rund 343 Mio. Euro zur Verfügung, die laut Ministerium möglichst mit einem Zinssatz von 1 % eff. p. a. abrufbar bleiben sollen. Förderfähig sind Neubau oder Ersterwerb von Gebäuden im EH55-Standard mit Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Unsere Förderung wirkt: Rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existiert haben, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß. Wir haben die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung. Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird.“
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss erhalten. Das zu errichtende Gebäude muss im Effizienzhausstandard 55 bzw. Effizienzgebäudestandard 55 mit einer Wärmeerzeugung aus 100 % erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
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