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Montag, 10. Juli 2023

Entwurf zum Bundeshaushalt beschlossen

Am 5.07. hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 verabschiedet. Geplant sind insgesamt Ausgaben von rund 446 Mrd. Euro - mit einer Neuverschuldung von 16,6 Mrd. Euro, um im kommenden Jahr die Schuldenmbremse einzuhalten. Der im Maßnahmenpaket enthaltene Einzelplan 25 sieht für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im kommenden Jahr einen Etat von 6,962 Mrd. Euro vor. Der Großteil davon sind Investitionen.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum, innovativere und effizientere Baustellen, auf denen schnell neuer Wohnraum entstehen kann und lebenswerte Innenstädte, die Gemeinschaft ermöglichen. Diesen Bedarf bildet der Haushalt des BMWSB für 2024 ab. Der soziale Wohnungsbau wird statt bis 2026 schon jetzt bis 2027 ausfinanziert und in diesem Zeitraum um weitere 3,65 Mrd. Euro auf eine neue Rekordsumme von 18,15 Mrd. Euro erhöht. Das ist ein starkes Signal an die Menschen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, sowie an die Kommunen und die Bauwirtschaft. Das Wohngeld Plus wird so gut beantragt, wie wir es erwartet haben. Das bildet sich im Haushalt mit einer Stärkung der Mittel auf 2,42 Mrd. Euro ab und ist für bis zu 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger eine dauerhafte Entlastung. Die Städtebauförderung als Triebfeder für eine soziale, wirtschaftliche und ökologisch ausgewogene Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik wird weiter auf dem bisherigen Niveau von 790 Millionen Euro gefördert. Damit werden deutschlandweit Innenstädte und Ortszentren verschönert, benachteiligte Quartiere stabilisiert und u.a. Stadtteilzentren unterstützt. Mit unserer Innovationsoffensive Zukunft Bauen starten wir zudem Modellvorhaben, die das Bauen schneller, digitaler und ressourcenschonender machen werden. Damit setzen wir einen großen Wunsch der Baubranche um und investieren als Bund in die Modernisierung dieses zentralen Wirtschaftsfaktors Bauen in Deutschland.“

Der Haushalt des BMWSB bleibt damit ein gewichtiger Zukunfts- und Investitionshaushalt mit hoher Bedeutung für die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Für den Einzelplan 25 kommen im Haushaltsjahr 2024 nachfolgende Mittel hinzu (Auszug):

  • Wohngeld: Aufwuchs der Mittel um 1,71 Mrd. Euro auf nun 2,42 Mrd. Euro in 2024, zudem erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung bis 2027.
  • Sozialer Wohnungsbau: Die Programmmittel zur Förderung des Bundes an die Länder steigt in 2024 auf 3,15 Mrd. Euro an (150 Mio. mehr als ursprünglich veranschlagt), in der Finanzplanung erfolgt eine Festschreibung auf 3,5 Mrd. Euro Programmmittel jährlich für 2025 – 2027.
  • Städtebauförderung: Das hohe Niveau von jährlich 790 Mio. EUR Programmitteln halten wir bis ins Jahr 2027 aufrecht, wobei die Laufzeiten bedarfsgerechter anpassen werden.
  • Altersgerechtes Umbauen: Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen steigt von 75 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro.
  • Genossenschaften: Erhöhung der Programmmittel zur Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen von 9 auf 15 Mio. Euro.
  • Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich: Die erstmalige Einbringung eines Titels für Modellvorhaben im Gebäudebereich wird im Jahr 2024 mit 4 Mio. Euro und für die Folgejahre mit 48 Mio. Euro unterlegt.
  • Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: 1,5 Mio. Euro jährlich bis 2027
  • Regionalentwicklung: Aufsetzen eines neuen Förderprogramms im Zusammenhang mit der Raumentwicklungsministerkonferenz in Höhe von 6 Mio. Euro für die Jahre 2024-2026 (jeweils 2 Mio. Euro)
  • Wohnungsbauprämie: Bedarfsgerechte Erhöhung der Ausgaben um 42 Mio. Euro auf 170 Mio. Euro

Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen die Beratungen im Deutschen Bundestag. Der Kabinettbeschluss umfasst zudem die Finanzplanung für die Jahre bis 2027. Die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus denen wichtige BMWSB-Förderprogramme wie Wohneigentumsförderung, Klimafreundlicher Neubau, Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur und Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel finanziert werden, werden regierungsintern noch beraten und sind damit nicht Teil des heutigen Kabinettbeschlusses. Die Bundesregierung wird hierzu ihren Entwurf dem Deutschen Bundestag vorlegen.

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