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Dienstag, 20. Dezember 2022

Finanzspritze für den sozialen Wohnungsbau

Für den sozialen Wohnungsbau wird die Bundesregierung bis zum Jahr 2026 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 14,5 Mrd. Euro bereitstellen. Allein im kommenden Jahr steht eine Summe von 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, hat heute zwei Verwaltungsvereinbarungen für das kommende Jahr unterzeichnet, die eine für den klassischen sozialen Wohnungsbau, die andere für das „Junge Wohnen“. 

Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Denn für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind die Länder. Der Bund kann die Länder aber seit einer im Jahr 2019 erfolgten Grundgesetzänderung durch Finanzhilfen unterstützen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Ich freue mich sehr darüber, dass wir im kommenden Jahr 2,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen können. In der letzten Legislatur ist dies ins Stocken geraten. Daher ist es ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung, Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen sowie für junge Menschen zu schaffen, die studieren oder eine Ausbildung machen. Wir wollen in den kommenden Jahren alles dafür tun, wieder mehr davon zu realisieren.“

Für den klassischen sozialen Wohnungsbau sind im kommenden Jahr 2023 2 Mrd. Euro vorgesehen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung mit 500 Mio. Euro die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Hierfür gibt es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ab 2023 ein besonderes Fördersegment, für das die Bundesministerin heute die gesonderte Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ unterschrieben hat.

Bundesbauministerin Geywitz: „Seit Jahren gibt es einen großen Bedarf an Wohnraum für Auszubildende und Studierende. Wir brauchen wesentlich mehr Wohnheime für junge Menschen, damit sie keine langen Anfahrtswege haben oder neben dem Studium noch jobben müssen, um sich ein Zimmer leisten zu können. Auch die Auszubildenden müssen hier mehr Unterstützung erfahren. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen Ausbildungsberufe ebenso im Blick behalten werden wie akademische Berufe. Mit einer eigenen Verwaltungsvereinbarung wollen wir die Schaffung von Wohnungen für die jungen Menschen noch einmal besonders unterstützen.“

Sie bittet die Landesbauministerinnen und -minister, jetzt ebenfalls schnell die Verwaltungsvereinbarungen zu unterzeichnen. Erst wenn alle Länder unterschrieben haben, können auch Bewilligungen ausgesprochen werden.

Für den sozialen Wohnungsbau liegt die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz bei den Ländern. Bundesbauministerin Geywitz: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder mit erheblichen Mitteln.“ Die Länder verpflichten sich ihrerseits, Landesmittel in Höhe von mindestens 30 % der in Anspruch genommenen Bundesmittel bereitzustellen.

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