Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2026 und der Finanzplanung bis 2029 stärkt die Bundesregierung gezielt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Der Etat steigt auf 7,6 Mrd. Euro – mit einem Gesamtfinanzvolumen von 12,8 Mrd. Euro für Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen. Im Fokus: sozialer Wohnungsbau, klimafreundlicher Neubau, Städtebauförderung und lebenswerte Quartiere.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betonte, dass künftig mehr gebaut, günstiger gebaut und besser zusammengelebt werden solle – „weil jedes Zuhause zählt“. Unter diesem Leitmotiv nehme ihr Ministerium jetzt und in Zukunft mehr Geld in die Hand. Die soziale Wohnraumförderung bleibe dabei die tragende Säule des Haushalts und werde weiter ausgebaut.
"2026 sind stolze 4 Mrd. Euro dafür gesichert", so die Ministerin. "Bis 2029 werden die Bundesmittel sogar auf 5,5 Mrd. Euro anwachsen. Die Förderung wird durch die Länder noch einmal in vergleichbarer Größenordnung aufgestockt."
Um das Zusammenleben zu verbessern, solle auch die Städtebauförderung wachsen: 2026 werde sie auf 1 Mrd. Euro erhöht. Damit würden nachhaltige Wohn- und Lebensräume gefördert – etwa durch den Bau von Spielplätzen, die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder neue Mobilitätskonzepte. Ziel sei es, Perspektiven zu bauen und nicht nur Wohnungen.
Auch im Jahr 2026 bleibe der Haushalt des Bundesbauministeriums laut Hubertz einer der zentralen Investitionshaushalte der Bundesregierung: "Mit unseren Programmen und noch weiteren Bausteinen schaffen wir es, dass die Bagger wieder rollen in Deutschland. Damit entstehen bezahlbarer Wohnraum und lebenswerte Quartiere.“
Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:
- Der soziale Wohnungsbau wird wie geplant schrittweise erhöht. Für 2026 sind Programmmittel von 4 Mrd. Euro vorgesehen, für 2027 5 Mrd. Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Mrd. Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.
- Die Programmmittel für die Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (1,1 Mrd. Euro), "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (650 Mio. Euro) und "Wohneigentumsförderung für Familien" (250 Mio. Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
- Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (350 Mio. Euro) und "Gewerbe zu Wohnen" (2026 mit 360 Mio. Euro). Hinweis: Die im neuen "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" ausgebrachten Programme sollen perspektivisch zu zwei Themenbereichen "Neubau" und "Sanierung" zusammengeführt werden.
- Die Städtebauförderung wird 2026 planmäßig erhöht: Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Mrd. Euro, in 2027 auf 1,2 Mrd. Euro, in 2028 auf 1,4 Mrd. Euro und in 2029 auf 1,58 Mrd. Euro. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds mit Programmmittel in Höhe von 75 Mio. Euro fortgeführt werden.
- Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Programmmittel von 160 Mio. Euro sind für die Förderung innovativer Sport- und Bewegungsräume im Einzelplan 25 des BMWSB vorgesehen.
- Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung sind gesichert. Für 2026 sind 15 Mio. Euro vorgesehen.
