Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge: Ungeachtet intensiver Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) schließt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den GaLaBau weiterhin von der sog. „Handwerkerausnahme“ aus. Der bisherige Ansatz zur Umsetzung dieser Regelung wurde vom Ministerium nicht geändert - trotz einleuchtender wirtschaftlicher Argumente und einem fundierten Rechtsgutachten, welches den Entscheidungsträgern vorgelegt wurde.
„Diese Weigerung, auf unsere einleuchtenden Argumente einzugehen, ist sehr enttäuschend und ärgerlich. Wir konnten gutachterlich nachweisen, dass die jetzt geplante Umsetzung des Mautgesetzes nicht rechtskonform ist. Dem zuständigen Bundesamt droht nun eine Klagewelle gegen Mautnacherhebungen und Bußgelder. Dies alles hätten wir gerne unseren Betrieben erspart“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf.
Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die des Handwerks sind vergleichbar. Das für die Baustellen benötigte Material und die Arbeitskräfte werden – wie im Handwerk – an Ort und Stelle gebracht. Dieser Werkverkehr ist nicht von dem des Handwerks zu unterscheiden. Dass er im GaLaBau künftig dennoch mit einer Maut belastet werden soll, führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
Dies stützt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff (Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV), das zu dem eindeutigen Ergebnis gelangt: Die Formulierung im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bezieht den GaLaBau in die Handwerkerregelung mit ein. Doch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verfolgt mit der publizierten Liste handwerksähnlicher Berufe eine entgegengesetzte Rechtsanwendung.