Dienstag, 12. August 2025

Mehr Tarifbindung bei Bundesaufträgen

Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Bundeskabinett hat dafür jetzt den Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes beschlossen. Ziel ist es, Lohndumping mit Steuergeldern zu verhindern, tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb zu stärken und die Tarifbindung in Deutschland wieder zu erhöhen. Konkret sollen Firmen bei Bundesaufträgen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten – von der Entlohnung über Urlaubsansprüche bis zu Ruhezeiten.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte zu dem Vorhaben: „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.” Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden: Der Entwurf sieht vor, dass das Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werden soll.

Anreize für mehr Tarifbindung

Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben, erklärte die Bundesarbeitsministerin. Aktuell sind tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt: Sie kommen bei Vergaben häufig nicht zum Zug oder bewerben sich erst gar nicht. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten können ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Das beschränkt den Wettbewerb. 

Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einen Anreiz für mehr Tarifbindung, so Bas. Tarifverträge seien "die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen”. 

Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Das geplante Gesetz soll bald auch auf Bundesebene den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken. Und das kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Mit dem vom Kabinett beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur werden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben. Viel Geld wird in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten fließen. Und da solle, wer im Auftrag des Bundes arbeite "auch ordentlich bezahlt werden”, so Ministerin Bas.

Kritik vom Bauverband

René Hagemann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, begrüßt grundsätzlich das Ziel des geplanten Tariftreuegesetzes. „Tarifgebundenheit ist grundlegend für fairen Wettbewerb am Bau und ein Fundament unserer Wirtschaft und unseres Sozialsystems“, betont er. Kritisch sieht er jedoch die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs. Statt wirksamer Anreize für Tarifbindung entstehe „massive Bürokratie“. Das geplante Tariftreueversprechen solle künftig auch die korrekte Eingruppierung in bis zu 20 Entgeltgruppen absichern – verbunden mit Vertragsstrafen von bis zu 10 % der Auftragssumme und dem Ausschluss von weiteren Vergaben. Zudem gehe die vorgesehene Bürgenhaftung für alle Nachunternehmer weit über die bestehende Mindestlohnhaftung hinaus. Für das Risikomanagement seien umfangreiche Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Zahlungsbelege, Arbeitsverträge und Arbeitszeitaufzeichnungen erforderlich – etwas, das Hauptunternehmer bei Nachunternehmern nicht datenschutzkonform überwachen könnten.

Der Gesetzentwurf verfehle damit deutlich die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, kritisiert Hagemann. Dort sei festgehalten, „Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen“. Aus seiner Sicht müsse sich die Haftung auf die bereits bestehende Mindestlohnregelung beschränken. Tariftreue sei „eine Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden“. Zudem werde eine Chance vertan, tarifgebundene Mitgliedschaften zu stärken – etwa indem deren Einhaltung verbandlicher Tarifverträge vermutet werde. Hagemann fordert außerdem, im Schulterschluss mit den Bundesländern für einheitliche Regelungen zu sorgen: Die derzeitigen Unterschiede bei Landesvergaben kosteten Zeit, Geld und unnötig Ressourcen.

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