Der Deutsche Bundestag hat neue Bestimmungen für Sicherheitsbeauftragte verabschiedet, die den besonderen und dynamischen Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft stärker Rechnung tragen sollen. Künftig richtet sich die verpflichtende Bestellung weniger nach der reinen Zahl der Beschäftigten als vielmehr nach der konkreten Gefährdungssituation im Betrieb – ein Schritt, den ZDB, HDB, IG BAU und BG BAU als wichtige Verbesserung für den Arbeitsschutz im Bauhaupt- und Baunebengewerbe begrüßen.
Kern der gesetzlichen Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt damit eine pauschale Verpflichtung. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße.
Aus Sicht von ZDB, HDB, IG BAU und BG BAU wird mit der Regelung sichergestellt, dass das Sicherheitsniveau in der Bauwirtschaft erhalten bleibt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern hatte sich die BG BAU in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und besonders hervorgehoben, dass starre Schwellenwerte den komplexen und dynamischen Arbeitsbedingungen der Bauwirtschaft nicht gerecht werden. In ihrer Stellungnahme „Sicherheitsbeauftragte: Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Bauwirtschaft“ betonen sie auch, dass eine flexible, an den konkreten Gefährdungen orientierte Organisation des Arbeitsschutzes entscheidend sei. Diese zentralen Vorschläge wurden in die Neuregelung übernommen.
Sicherheitsbeauftragte bleiben unverzichtbar
In der Bauwirtschaft können die besonderen Arbeitsbedingungen dazu führen, dass in vielen Betrieben weiterhin Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein werden, auch unterhalb der Schwelle von 50 Beschäftigten.
Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen zu beurteilen und zu entscheiden, wann Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind und wie sie sinnvoll eingesetzt werden können. Maßgeblich bleiben dabei die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die konkreten Bedingungen im Betrieb.
Hintergrund – Bedeutung von Sicherheitsbeauftragten in der Bauwirtschaft
Auf Baustellen ändern sich Arbeitsabläufe und Einsatzbedingungen häufig. Tätigkeiten in schwierigem Gelände, großer Höhe, der Umgang mit schweren Maschinen oder wechselnde Witterungseinflüsse können zu besonderen Risiken führen. Sicherheitsbeauftragte übernehmen hier eine wichtige Rolle: Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sprechen sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag an und tragen dazu bei, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Gerade in der Bauwirtschaft kann es daher auch in kleineren Betrieben erforderlich sein, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Unternehmensstruktur nicht selbst vor Ort in die Arbeit eingebunden ist.
Bislang waren Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Unabhängig davon richteten sich Anzahl und Einsatz bereits nach der Gefährdungssituation im Betrieb.
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