Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes beschlossen, um öffentliche Auftragsvergaben in Deutschland einfacher, schneller, flexibler und digitaler zu gestalten. Ziel ist es, insbesondere Investitionen in die Infrastruktur zügiger umzusetzen – etwa mit Blick auf das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Denn gerade bei Bauprojekten, wie der Sanierung von Schulen oder dem Ausbau von Straßen, gelten bislang umfangreiche Vergaberegeln, die Prozesse oft erheblich verlangsamen.
Durch die Reform soll das Vergaberecht modernisiert und Verfahren entlastet werden – sowohl für die öffentlichen Stellen als auch für die Unternehmen. Ein zentrales Element ist die Anhebung der Schwelle für Direktvergaben: Künftig können Bundesaufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro ohne förmliches Bieterverfahren vergeben werden. Das spart Zeit und Kosten, weil weniger formale Ausschreibungen nötig sind. Zugleich soll das Gesetz es für Unternehmen attraktiver machen, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.
Der allgemeine Grundsatz, dass Leistungen in einzelne Lose aufgeteilt und separat vergeben werden, bleibt erhalten. Das schützt insbesondere mittelständische Betriebe, weil so mehr Unternehmen eine Chance auf Aufträge erhalten. Allerdings erlaubt der Gesetzentwurf in bestimmten Fällen, etwa bei besonders dringlichen Infrastrukturvorhaben oder sicherheitsrelevanten Beschaffungen, auch sogenannte Gesamtvergaben. Das heißt, zusammengehörige Leistungen dürfen in einem Paket vergeben werden, um Verfahren zu beschleunigen. Im Bereich der zivil-militärischen Verteidigung gelten solche Ausnahmen bis ins Jahr 2030.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft den Klimaschutz: Die neue Regelung schafft die rechtliche Grundlage für eine Verordnung, die klimafreundliche Produkte in der öffentlichen Beschaffung gezielt fördern soll. Zusätzlich sieht das Gesetz vor, Nachweispflichten für Unternehmen zu reduzieren und stattdessen verstärkt auf Eigenerklärungen zu setzen. Auch die Nachprüfungsverfahren sollen beschleunigt und die digitale Kommunikation im Vergabeprozess erweitert werden.
Trotz der geplanten Vereinfachungen bleibt das Vergaberecht weiterhin auf Transparenz, Gleichbehandlung und fairen Wettbewerb ausgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle interessierten Unternehmen die gleichen Chancen haben und öffentliche Mittel korrekt verwendet werden. Darüber hinaus können im Rahmen der Vergaben auch weiterhin ökologische, soziale und innovative Kriterien berücksichtigt werden, sodass die öffentliche Auftragsvergabe auch politischen Zielsetzungen wie Nachhaltigkeit oder sozialer Verantwortung dienen kann. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Das Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hält den Entwurf für einen tragfähigen Mittelweg, der für Geschwindigkeit bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte sorgt, ohne dabei die bewährte Struktur der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen. "Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss grundsätzlich als ausgewogenen Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen. Es muss jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen und dafür alle Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft zu nutzen", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer beim ZDB. "Die Mittel müssen nun so eingesetzt werden, dass die Volkswirtschaft zugleich einen deutlichen Impuls erhält. Der Steuerzahler muss für die eingesetzten Mittel ein Optimum im Preis- Leistungsverhältnis bekommen und durch den Einsatz gerade heimischer Unternehmen wird die Konjunktur deutlich angeschoben."
René Hagemann, stellvertretender Geschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisiert hingegen den Entwurf als „Anti‑Bau‑Turbo“: "Der Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, der heute im Kabinett beschlossen wurde, leistet keinen Beitrag dazu, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen. Im Gegenteil: In der aktuellen Fassung würde der Entwurf zu Mehraufwand, Bürokratie und damit zu mehr Kosten führen."
Auch der Verband der Wohnungswirtschaft (GdW) warnt: Das Gesetz erschwere gerade beim seriellen und modularen Wohnungsbau die Umsetzung, da taugliche Gesamtvergaben nicht ohne große Dokumentationspflichten möglich seien.
