Nach dem Bundestagsbeschluss hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auch den Bundesrat passiert. Das Gesetz dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu lassen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Was ändert sich?
- Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt.
- Es gilt künftig eine freie Heizungswahl für Eigentümerinnen und Eigentümer.
- Erlaubt bleiben unter anderem Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasseheizungen, Fernwärme sowie auch Gas- und Ölheizungen.
- Heizungsverbote und Betriebsverbote bestimmter Heizungen werden gestrichen
- Die Heizungsförderung wird fortgeführt und ab 21. Juli 2026 angepasst
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt, mit höherer Unterstützung für Haushalte mit niedrigeren Einkommen
- Es kommt ein neuer Kinderzuschlag in der Förderung hinzu
- Der Förderdeckel sinkt von 30.000 Euro auf 28.000 Euro und wird später weiter reduziert
- Der Klimageschwindigkeitsbonus wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt
- Für fossile Brennstoffe wird eine schrittweise Bioquote eingeführt; ab 2045 sollen Brennstoffe komplett klimaneutral sein.
- Das Gesetz enthält eine Evaluierung 2030, um bei Bedarf nachzusteuern.
- Zudem werden Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
"Mit dem GModG kommen neue Leitplanken für einen klimaneutralen Gebäudesektor", kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie das beschlossene Gesetz. "Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum. Doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst. Die Branche braucht Planungssicherheit – nicht neue Unsicherheiten in der Umsetzung."
Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzen lt. Müller grundsätzlich richtige Impulse. "Es bleibt jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen."
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