Donnerstag, 26. Juni 2025

Kabinett beschließt Rekordinvestitionen

Das Bundeskabinett hat kürzlich den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, die Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei von 6,7 Mrd. Euro in 2024 auf 7,4 Mrd. Euro in 2025 und auf 7,6 Mrd. Euro in 2026. In 2025 haben die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12 Mrd. Euro.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Mit der Zündung des Bau-Turbos haben wir in der vergangenen Woche die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig deutlich schneller gebaut, aufgestockt und nachverdichtet werden kann. Jetzt legen wir mit dem Investitions-Turbo nach. Mit Rekordmitteln für den sozialen Wohnungsbau schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Trendumkehr gelingt und wir den Bestand an Sozialwohnungen endlich wieder erhöhen. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Mrd. Euro zur Verfügung.“

Seit der Revitalisierung des sozialen Wohnungsbaus im Jahr 2022 kommt so eine Summe von 31,15 Mrd. Euro zusammen – in der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus beispiellos. Im Klima- und Transformationsfonds sowie im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind zudem weitere Programmmittel für das Bundesbauministerium vorgesehen. Insgesamt sind aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität über 11 Mrd. Euro für den Wohnungsbau vorgesehen. Bis 2029 investiert der Bund damit massiv in den Bereich Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, um die Alltagssorgen der Menschen anzupacken.

"Gutes Wohnen braucht auch ein lebenswertes Wohnumfeld, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Bis 2029 verdoppeln wir daher die jährlichen Mittel für die Städtebauförderung schrittweise auf 1,58 Mrd. Euro. Damit ist der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitions- und Zukunftshaushalte des Bunde", so Hubertz weiter.

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2025 starten. Für 2026 ist der Haushaltsplan mit den Eckwerten zunächst vorskizziert und soll zeitnah ebenfalls im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:

  • Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise deutlich erhöht. Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Mrd. Euro bereit. Für 2026 sind 4 Mrd. Euro vorgesehen, für 2027 5 Mrd. Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Mrd. Euro. Darin enthalten sind auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.
  • Die Programmmittel für die Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (2025 und 2026 jeweils 1,1 Mrd. Euro), „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (2025 und 2026 jeweils 650 Mio. Euro) und „Wohneigentumsförderung für Familien“ (2025 und 2026 jeweils 250 Mio. Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
  • Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (2025 und 2026 jeweils 350 Mio. Euro) und „Gewerbe zu Wohnen“ (geplant unterjähriger Start 2025 mit 60 Mio. Euro und 2026 mit 360 Mio. Euro).

Hinweis: Sämtliche im neuen „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgebrachten Programme wird BMWSB perspektivisch zu zwei Themenbereichen „Neubau“ und „Sanierung“ zusammenführen.  

  • Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Mio. Euro auf schon jetzt hohem Niveau fortgesetzt. Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Mrd. Euro, in 2027 auf 1,2 Mrd. Euro, in 2028 auf 1,4 Mrd. Euro und in 2029 auf 1,58 Mrd. Euro. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  • Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds reaktiviert werden mit Programmmittel in Höhe von jeweils 75 Mio. Euro für 2025 und 2026.
  • Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Mittel für den Breitensport sollen ab 2026 im Einzelplan des BMWSB ausgebracht werden.
  • Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung werden jetzt gesichert. Für 2025 sind 12,5 Mio. Euro und für 2026 sind 15 Mio. Euro vorgesehen.

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