Freitag, 20. Juni 2025

Bundeskabinett beschließt Bau-Turbo

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, das Baugesetzbuch zu ändern, um Wohnungsbauvorhaben auf kommunaler Ebene zu erleichtern und zu beschleunigen. Neben einer größeren Flexibilität beim Bauen vor Ort erwartet die Bundesregierung durch das neue Gesetz eine jährliche Entlastung von mehr als 2,5 Mrd. Euro – für die Verwaltung, die Bürger sowie die Wirtschaft.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird - weil jedes Zuhause zählt. Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Der Bau-Turbo ist der erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.“

Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind:

  • Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
    Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet. 
  • Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
    § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden. 
  • Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
    § 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen. 
  • Der Umwandlungsschutz wird gestärkt.
    Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. 
  • Die Nachverdichtung wird einfacher.
    Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung. 
  • Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
    In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen. 
  • Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.
    Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden. 
  • Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
    Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Der Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Baugesetzbuches wird von der Branche begrüßt. Laut Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, schafft die Gesetzesänderung zusätzliche Handlungsspielräume für den Wohnungsbau – und zwar genau dort, wo der Bedarf am größten ist: in den Städten und Gemeinden. "Der heutige Tag ist eine Starthilfe für den Wohnungsbau. Gleichzeitig müssen wir jetzt auf Maßnahmen schauen, die dauerhaft zu mehr und vor allem bezahlbarem Wohnraum führen. Die Bundesbauministerin nimmt richtigerweise auch die Reduzierung der Baukosten in den Blick, den eigentlichen Hebel für mehr Bezahlbarkeit am Wohnungsmarkt. Ob in konventionellen oder industriellen Bauweisen, hierauf können Baufirmen eine Antwort liefern. Doch um hierfür noch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, müssten die 16 Landesbauordnungen harmonisiert, die Anforderungen an die Gebäude reduziert und das Vergaberecht flexibilisiert werden", sagt Müller.

Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßt die Novelle des Baugesetzbuches: "Die befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Das ist ein entscheidender Impuls im Kampf gegen den Wohnraummangel." Pakleppa spricht von einem wichtigen Meilenstein und fordert nun auch den "zweiten Turbo" – für einfacheres, kostengünstigeres und standardisiertes Bauen. "Nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg." 

Auch die Bundesingenieurkammer unterstützt die Maßnahmen der Novellierung des Baugesetzbuches. Als Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ hat die Bundesingenieurkammer an den Grundlagen des nun verabschiedeten Maßnahmenpakets mitgewirkt. Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates in den Bereichen Wohnungswesen und Infrastruktur wieder zurückzugewinnen, braucht es jedoch zusätzlich ein Umdenken im Bauwesen, verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und den politischen Willen zu Reformen bei Bund und Ländern. „Das Bauwesen hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland in eine Richtung entwickelt, die heute dringend einer Umkehr bedarf. Wir müssen die nächsten Jahre eine Transformation einleiten, die dem Motto folgt ‚weniger ist mehr‘ – weniger Bürokratie, um mehr bauen und sanieren zu können. Optimistisch stimmt mich, dass wir jetzt aus vielen Politikbereichen Signale erhalten, dass dies nicht nur erkannt, sondern auch aktiv angegangen werden soll“, so Dr-Ing. Heinrich Bökamp. Präsident der Bundesingenieurkammer. „Wir stehen gerne bereit, um mit unserem Fachwissen notwendige Reformprozesse des Bauwesens nachhaltig zu befördern“, betont der Präsident der Bundesingenieurkammer.

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