zum Newsletter anmelden
 

Montag, 25. September 2023

Bundesregierung legt Bau-Paket vor

Am heutigen Montag kamen die Mitglieder des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zum zweiten Mal im Bundeskanzleramt zum "Bündnis-Tag" zusammen. Ziel war es, eine Bilanz der bisherigen Arbeit im Bündnis zu ziehen und die aktuellen Herausforderungen im bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau zu besprechen. Auf Basis der bisherigen Diskussionen des Bündnisses hat die Bundesregierung zudem ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau sowie zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche beschlossen.

Auch für die aktuelle Bundesregierung stand die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ganz oben auf der Agenda. 400.000 neue Wohnungen, davon 100.000 öffentlich geförderte, sollten nach den Plänen der Koalitionsparteien jährlich gebaut werden.

Nun herrscht auch im Bauministerium die Erkenntnis, dass Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieses Ziel in weite Ferne gerückt ist. Gestiegene Kosten für Baumaterialien in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, höhere Zinsen und fehlende Fachkräfte haben die Wohnungs- und Bauwirtschaft und ihre Investitionen massiv gebremst. Die Zahl der neu erteilten Baugenehmigungen ist in diesem Jahr überdurchschnittlich gesunken. Trotz eines Überhangs von ca. 880.000 bereits erteilten Baugenehmigungen werden neue Wohnprojekte aktuell nur mit großer Zurückhaltung begonnen. Die Kapazitätsauslastung im Bau liegt zwar derzeit noch bei über 70 %, sie wird aber nicht auf diesem Niveau anhalten. Daher bedarf es jetzt weiterer Anstrengungen, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren. Insolvenzen und ein Stellenabbau müssen möglichst vermieden werden. Gleichzeitig muss Bauen schneller werden. Bürokratie muss abgebaut, Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, die Digitalisierung forciert und innovative Bauverfahren befördert werden.

Es braucht Impulse, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür wird die Bundesregierung kurzfristig und befristet die nachfolgenden Maßnahmen ergreifen:

  1. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, eine degressive AfA in Höhe von jährlich 6 % für neu errichtete Wohngebäude einzuführen; die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen. Sie schafft über diesen Mechanismus Investitionsanreize, die zur Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden. Die degressive AfA wird für Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Erstmals soll nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA sein, sondern der angezeigte Baubeginn. Die degressive AfA ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 % und die Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Mietwohnungsneubau, die bereits hilfreich waren.
  2. In den aktuellen Verhandlungen über die Reform der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) wird eine Überarbeitung der Anforderungssystematik sowie des Neubaustandards diskutiert. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist allerdings sichergestellt, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird. Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und wird ausgesetzt.
  3. Der Bund wird in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleunigen. Dazu wird eine an die Generalklausel des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (BauGB) angelehnte Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen. Das BMWSB wird eine entsprechende Änderung des BauGB noch in diesem Jahr vorlegen.
  4. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stehen damit gesamtstaatlich rd. 45 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung. Bund und Länder übernehmen damit weiterhin gemeinsam Verantwortung.
  5. Die beiden KfW-Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentum für Familien" (WEF) sollen attraktiver ausgestaltet werden. Beim WEF werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr angehoben.
  6. Die Bundesregierung wird für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm "Jung kauft Alt" für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage einführen. Das Programm wird über die KfW abgewickelt. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf bis 2027 an Programmmitteln soll analog der schon bestehenden Förderung des "Klimafreundlichen Neubaus/ Wohneigentum für Familien" (WEF) aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden.
  7. Deutschlandweit gibt es Leerstand bei Gewerbeimmobilien: Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hat in einer Studie prognostiziert, dass hier ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht. Für Eigentümer und Investoren, die für geeignete Gewerbeimmobilien nach den BEG-Förderbedingungen eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Anspruch nehmen können und sie dabei zugleich zu Wohnraum umbauen, wird 2024 und 2025 ein zusätzlichesKfW-Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 480 Mio. Euro Programmmitteln aufgelegt. Durch zinsverbilligte Kredite sollen damit der klimafreundliche Umbau gefördert und Leerstand beseitigt werden. Die Finanzierung soll ebenfalls aus den Mitteln des KTF bereitgestellt werden.
  8. Bauen muss zukünftig einfacher, schneller und günstiger werden. Dazu soll das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird – in Absprache mit den Partnern des Bündnisses – eine "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.
  9. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird die bislang bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau um weitere fünf Jahre fortführen. Sie schafft damit Anreize zur Entwicklung von Bauland durch die Kommunen. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt und der gestiegenen Baukosten bestünde eine weitere Option darin, den Verbilligungsbetrag von bis zu 25.000 Euro pro neu geschaffener Sozialwohnung spürbar um 40 % auf 35.000 Euro pro Sozialwohnung anzuheben und zusätzlich das Verbilligungsvolumen für sonstige öffentliche Zwecke um 10 Mio. Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Bundesregierung prüft zudem, ob es der BImA ermöglicht werden könnte, bei der Bestellung von Erbbaurechten an für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus genutzten Flächen, den jährlichen Erbbauzins auf der Grundlage eines verbilligten Verkehrswerts als marktüblichen bzw. angemessenen Erbbauzins zu berechnen. Die Entscheidung über diese Möglichkeit sollte im künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren getroffen werden und muss auch die erheblichen haushaltspolitischen Herausforderungen des Bundes in den Blick nehmen, die eine konsequente Überprüfung von Einnahmen und Ausgaben sowie einen verstärkten Blick auf originäre Bundeszuständigkeiten erfordern.
  10. Die Bundesregierung wird in der TA Lärm in Form einer Experimentierklausel die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe anheben. Über die Anwendung der Experimentierklausel entscheidet die Gemeinde im Bebauungsplan. Die Bundesregierung wird klarstellen, dass sonstige Möglichkeiten der planerischen Lärmkonfliktbewältigung in der Bauleitplanung durch die Experimentierklausel nicht ausgeschlossen werden.
  11. Im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung werden Hauseigentümer künftig beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage unterstützt – in der Höhe abhängig vom Einkommen – von bis zu 30 bis 75 %. Die Richtlinie der BEG-Sanierungsförderung sieht einen sog. Klima-Bonus (Speed-Bonus) insbesondere für den Austausch besonders alter Heizungen vor. Die Bundesregierung erhöht den Speed-Bonus in 2024 und 2025 von 20 auf 25 % und zieht die geplante Degression vor. Um jetzt einen Sanierungsimpuls zu setzen, soll der Speed-Bonus 2026 und 2027 um jeweils 5 % gesenkt werden, danach um 3 %. Zudem wird der Speed-Bonus auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieter ausgeweitet. Um einen weiteren Impuls für die Baukonjunktur zu setzen, soll die energieeffiziente Sanierung einen Schub bekommen. Die bisherigen Sanierungssätze von 15 % als Zuschuss und 20 % steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 % angehoben werden. Im Sinne des Speed-Bonus sinkt der Zuschuss ab 2026 wieder auf 15 %, die steuerliche Abschreibung auf 20 %.
  12. Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum soll erleichtert werden. Daher will die Bundesregierung den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag) ermöglichen. Hierzu wurde den Ländern auf Arbeitsebene ein Vorschlag für eine Öffnungsklausel zur landesspezifischen Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer unterbreitet. Dies war ein erster Schritt, um in einen Dialog mit den Ländern zu treten. Zur Gegenfinanzierung werden nun verschiedene Möglichkeiten einer erweiterten Besteuerung von sog. Share Deals geprüft. Bislang lehnt eine Mehrheit der Länder, deren Belange bei Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes aufgrund deren alleiniger Ertragskompetenz besonderer Berücksichtigung bedürfen, den Vorschlag jedoch ab. Die Erörterungen werden aber fortgesetzt.
  13. Planen und Genehmigen muss deutlich schneller werden. Mit den 16 Ländern wird die Bundesregierung daher noch in diesem Jahr einen "Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" abschließen. Die Länder planen bereits jetzt zur nächsten Fachkonferenz im November 2023 u.a. folgende Änderungen in den Landesbauordnungen vorzunehmen:
    • Einmal bereits in einem Land erteilte Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen erhalten bundesweit Gültigkeit und werden uneingeschränkt gegenseitig anerkannt.
    • Die Dauer von allen Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau wird zeitlich begrenzt. Es wird befristet bis 2026 in allen Landesbauordnungen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von 3 Monaten eingeführt.
    • Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschl. die Errichtung von Dachgauben werden zukünftig unter bestimmten Bedingungen in allen Landesbauordnungen genehmigungsfrei sein.
    • Regelungen zuKfz-Stellplatzanforderungen werden in allen Landesbauordnungen vereinheitlicht, verbunden mit dem Ziel, dass dieKfz-Stellplatzpflicht bei Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand entfällt.
  14. Im nächsten Jahr soll die Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen, um mit einem neuen Marktsegment dauerhafte Sozialbindungen im Neubau wie im Bestand zu schaffen. Die Bundesregierung strebt dazu Investitionszuschüsse und Steuervorteile an.

Weitere Artikel:

Prognose Gewerbebau 2025

Die Bauwirtschaft blickt mit gemischten Gefühlen ins Jahr 2024 – das liegt nicht zuletzt am derzeitigen Rückgang der Nachfrage im Hochbau. Die aktuelle Bauprognose von BauInfoConsult zeigt jedoch: Zumindest bei den Aussichten für den Gewerbebau mischt sich etwas mehr Licht in den Schatten, den der rückläufige Wohnungsbau wirft. Zwar macht der Nichtwohnungsbau bis 2025 wohl ebenfalls keine großen Sprünge – dennoch gibt es einige Bausegmente, die sich berechtigte Hoffnung auf verstärkte Bauaktivitäten machen können. Das liegt vor allem an den beiden gesellschaftlichen Megatrends Digitalisierung und Energiewende, die den Gewerbebau stimulieren. Aber auch im öffentlich geprägten Bildungssektor gibt es bauliche Bewegung.

mehr lesen

Partnerschaft zwischen Kramer und Kiesel

Kiesel und Kramer
Die Kiesel Group ist Systempartner in der Bau-, Umschlag- und Kompaktindustrie. Als ein europaweit agierendes Handels- und Dienstleistungsunternehmen agiert das Unternehmen in vier strategischen Geschäftsfeldern: Handel, Hersteller, Coreum und Beteiligungen. Im Bereich Handel wird Kiesel Trade demnächst Vertriebspartner von Kramer - ab dem 1. Januar 2024 vertreibt das Unternehmen die blaue Industrielinie für die Umschlagindustrie exklusiv.

mehr lesen

Belastungsstopp bei Bauvorschriften

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat sich am Freitag auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen beim Wohnungsbau beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern.

mehr lesen

Vorschau VDBUM-Großseminar 2024

VDBUM Großseminar
„Menschen, Maschinen, Machen“ ist das Motto des kommenden VDBUM-Großseminars 2024, das vom 30. Januar bis 2. Februar im Kongresscentrum Sauerland Stern Hotel in Willingen abgehalten wird. Die Veranstaltung, zu der über 1.100 Besucher erwartet werden, ist geprägt von einem breitgefächerten Vortragsprogramm und deutlich mehr Raum zum Netzwerken. Erstmals erhalten die Teilnehmenden ein Mitspracherecht bei der Vergabe des VDBUM-Förderpreises.

mehr lesen

Hilti eröffnet Innovationszentrum

Hilti Innovationszentrum
Mit dem neuen Innovationszentrum am Standort Kaufering hat Hilti ein Arbeitsumfeld geschaffen, das den Entwicklungsprozess neuer Technologien und Produkte fördern soll. Das Gebäude bietet rund 250 Mitarbeitern den nötigen Raum und die Infrastruktur, um Lösungen von morgen zu entwickeln und zu erproben. Das architektonische Konzept wurde nach neuesten Erkenntnissen entworfen und erfüllt die Anforderungen an einen modernen digitalen und technischen Arbeitsplatz, der für die Zukunft gerüstet ist.

mehr lesen

Cemex startet Kiesel-Integration

Cemex startet Kiesel-Integration
Um ihren Bereich Urbanisation Solutions zu stärken, hat Cemex Deutschland die Kiesel Bauchemie übernommen – ein führendes Technologieunternehmen für leistungsfähige Verlegewerkstoffe mit Sitz in Esslingen bei Stuttgart. Mit der Übernahme erweitert Cemex seine Kapazitäten, um die wachsenden urbanen Märkte in Europa mit innovativen und nachhaltigeren Lösungen zu bedienen. Der Erwerb von Kiesel Bauchemie ist eine zentrale Stütze der breiteren strategischen Ausrichtung von Cemex. Jetzt hieß das Cemex-Management die neuen Kollegen im Unternehmen willkommen.

mehr lesen

Absatzeinbruch bei WDV-Systemen

Einbruch bei der Fassadendämmung
Was sich im Laufe des Jahres bereits andeutete, hat im dritten Quartal 2023 nochmals an Ausmaß und Geschwindigkeit zugelegt: Der Absatz von Wärmedämm-Verbundsystemen ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 22,9 % eingebrochen. Damit liegt der Wert wiederholt deutlich über dem schon sehr negativen Trend im ersten (-17,2 %) und zweiten Quartal 2023 (-13,5 %). Angesichts dieser Entwicklung drohen spürbare Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaneutralität im Gebäudebestand in Deutschland.

mehr lesen

Bauwirtschaft fordert Politik zum Handeln auf

Bauwirtschaft fordert zum Handeln auf
Deutschland verfehlt alle gesteckten Ziele im Wohnungsneubau, mit drastischen Folgen für die Bevölkerung durch rasant steigende Mieten. Die CEOs führender Unternehmen der Bauwirtschaft richten einen dringenden Appell an alle Bundesländer, ab 2024 die Baukosten durch ein Aussetzen der Grunderwerbssteuer zu senken. FCN als mittelständischer Baustoffhersteller unterstützt diese Aktion.

mehr lesen

Neuer Atlas-Händler in Österreich

Dobrowa wird Atlas-Händler
Seit Kurzem ist die Dobrowa GmbH mit Sitz in Salzburg exklusiver Händler für ATLAS-Bagger auf dem österreichischen Markt. Das Hauptaugenmerk von Dobrowa liegt bei nachhaltigem Recycling. Bei der Weiterverarbeitung geht es um die Veredelung von Schrott, dessen Aufbereitung sowie die Sicherung wertvoller Rohstoffe. Mittels verschiedenster Techniken und Maschinen profitieren die Kunden stets von der umfassenden Kompetenz in Sachen Recycling.

mehr lesen