Mittwoch, 3. Dezember 2025

Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet im Dezember

Um den stagnierenden Wohnungsbau wieder anzukurbeln und den Bauüberhang zu reduzieren, startet die Bundesregierung Mitte Dezember ein neues Förderinstrument. Mit der befristeten „Effizienzhaus 55-Plus“-Förderung sollen baureife Projekte endlich umgesetzt und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.

Die zeitlich befristete Effizienzhaus-55-Plus-Förderung mit 100 % Erneuerbaren Energien startet am 16. Dezember 2025. Sie sieht vor, baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit zu unterstützen. Damit – so heißt es aus dem Ministerium – werde der Bauüberhang kurzfristig aktiviert und ein wirtschaftlicher Impuls gesetzt, von dem tausende Projekte profitieren sollen.

Stimmen aus der Politik

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betont die Dringlichkeit des Programms. Sie sagt: „Die Anzahl der Baugenehmigungen und die Baufinanzierungen steigen. Viele Auftragsbücher füllen sich langsam wieder. Und dennoch: Die lang ersehnte Erholung vollzieht sich schleppend. Auf dem Papier haben wir rund 760.000 Wohnungen mehr in Deutschland, von denen aufgrund gestiegener Kosten aber aktuell viele nicht realisiert werden. Wir wollen fertige Planungen in gebaute Häuser umwandeln. Deshalb starten wir unsere EH55-Plus-Förderung mit einem Umfang von 800 Mio. Euro." Die Förderung sei laut Hubertz ein notwendiger Schub für die Bauwirtschaft. Ihr Ministerium setze damit bereits das dritte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und zeige mit dem Bau-Turbo sowie den steigenden Mitteln für den sozialen Wohnungsbau, dass sich Investitionen in den Markt wieder lohnen.

Aus Regierungskreisen heißt es, die Förderung solle nicht nur kurzfristig Liquidität schaffen, sondern auch signalisiert werden, dass wieder investiert werden kann – trotz anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten.

Fördermechanismus und Bedingungen

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder der Ersterwerb von Wohngebäuden; Kommunen können darüber hinaus einen Zuschuss von 5 % erhalten. Das Effizienzhaus muss dem EH55-Standard entsprechen und zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Fossile Energien wie Gas und Öl sind ausgeschlossen, während Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse zugelassen sind.

Wie weiter erläutert wird, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen, die Baumaßnahme darf aber noch nicht begonnen worden sein. Der Zinssatz wird zum Förderstart auf den Seiten der KfW abrufbar sein. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen, die Zinsbindung maximal 10 Jahre. Der Kredit muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden; das Abruffenster kann auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung endet, sobald die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.

Vorbereitende Maßnahmen

Bereits im Vorfeld hatte das zuständige Ministerium die Konditionen bestehender Programme verbessert. Auch bei den Programmen „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ und „Jung kauft alt“ wurden die Fördervoraussetzungen angepasst, um mehr Vorhaben zu ermöglichen und den Markt zu beleben.

Weitere Informationen: 

www.bmwsb.bund.de

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