Die Bundesregierung stellt die Förderung der „Energetischen Stadtsanierung“ wieder her – und ermöglicht Kommunen damit erneut den Zugang zu finanzieller Unterstützung für den klimafreundlichen Umbau ihrer Quartiere. Nach dem abrupten Förderstopp Ende 2023 soll das Programm nun wieder als zentraler Bestandteil der bundesweiten Klimastrategie im Gebäudebereich wirken.
Nach dem Aussetzen der Fördermittel zum Jahresende 2023 nimmt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das etablierte Programm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder auf. Ziel ist es, Städte und Gemeinden beim Übergang zu klimafreundlichen Quartiersstrukturen zu begleiten und damit einen Beitrag zur nationalen Klimaneutralität bis 2045 zu leisten. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungs- und Dekarbonisierungskonzepte als auch ein begleitendes Sanierungsmanagement, das deren Umsetzung koordiniert.
Bundesministerin Verena Hubertz bezeichnete den Neustart des Förderprogramms als „ein starkes Signal für den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit im Gebäudesektor“. Man unterstütze Kommunen, Eigentümer, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dabei, ihren Gebäudebestand zukunftssicher zu machen, erklärte die Ministerin. Konkret verwies sie auf Technologien wie serielles Sanieren, den Ausbau von Nahwärmenetzen sowie die Nutzung von Abwärme aus Gewerbestandorten. „Vor Ort zeigen sich viele effiziente Wege, um den Energieverbrauch zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern“, sagte Hubertz. So entstünden neue Lösungen, die nicht nur Energie einsparen und erneuerbare Quellen stärken, sondern auch die Lebensqualität in den Quartieren steigern.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Anspruch, den Quartiersansatz als zentrales Element der Klimastrategie im Gebäudebereich zu stärken. Mit der Neuauflage des Förderprogramms gehe man einen weiteren Schritt hin zu nachhaltigen, lebenswerten und klimafreundlichen Städten – zugunsten der Umwelt und der Bevölkerung. Im Mittelpunkt stehe zwar die Reduktion von CO₂-Emissionen, doch würden darüber hinaus auch städtebauliche, denkmalpflegerische, soziale und wohnungswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Dabei könnten auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie Begrünung oder der Einsatz digitaler Technologien, in den Konzepten eine Rolle spielen. Das Programm ermögliche es somit, den klimabezogenen Umbau der Quartiere zugleich als Chance für ganzheitlich nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen. Darüber hinaus gilt das Förderinstrument als zentraler Baustein für die Umsetzung der Wärmeplanung in den kommenden Jahren.
Nach Angaben des BMWSB können ab sofort wieder Förderanträge bei der KfW eingereicht werden – durch Kommunen, kommunale Unternehmen und verschiedene weitere Akteure der Stadtentwicklung. Geförderte Städte erhalten Zuschüsse von bis zu 75 % der Kosten, in Haushaltsnotlagen können sogar bis zu 90 % bewilligt werden. Für das Programm stehen im Jahr 2025 und – vorbehaltlich der Haushaltsentscheidung – auch für 2026 jeweils 75 Mio. Euro bereit.
