Freitag, 23. Mai 2025

Städtebauliche Investitionen können starten

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen ist in Kraft getreten. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trotz noch fehlenden Bundeshaushalts die Bereitstellung der Finanzmittel für das laufende Jahr ermöglicht und damit für die notwendige Planungssicherheit bei den Ländern und Kommunen gesorgt. Auch im Jahr 2025 stellt der Bund erneut 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit.

Die Städtebauförderung steht für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Seit über 50 Jahren leisten Bund, Länder und Kommunen mit der Städtebauförderung einen maßgeblichen Beitrag zu lebenswerten Quartieren für die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen. Die Wirkung der Städtebauförderung umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch alle Bundesländer wurde nun die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gewährung der Bundesförderung an die Länder zur städtebaulichen Unterstützung der Städte und Gemeinden erfolgen kann. 

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:"Die Städtebauförderung ist das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung in Deutschland. Etwa 12.400 bislang geförderte Gesamtmaßnahmen sprechen eine deutliche Sprache. 1 Euro Städtebauförderung bewirkt durchschnittlich rund 7 Euro private und öffentliche Folgeinvestitionen. Das ist gut investiertes Geld in lebendige Gemeinschaften und lebenswerte Städte. Wir wollen deshalb die Mittel in dieser Legislaturperiode schrittweise verdoppeln. Ich danke dem Haushaltsausschuss, dass wir es geschafft haben, die Förderung auch im Jahr 2025 verlässlich weiterzuführen."

An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien zudem darauf verständigt, die Mittel für die Städtebauförderung schrittweise zu verdoppeln.

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