Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde, sind seit dem 1. August 2015 durch das Förderprogramm KfW 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau förderfähig. Bis dato lag der Stichtag für Immobilien, deren energetische Sanierung die Bank bezuschusst, auf dem 1. Januar 1995. Somit kommen nun noch mehr Modernisierer in den Genuss von Fördergeldern. Das Programm KfW 430 gewährt für Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Modernisierung der Heizung, eine Fördersumme von bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit oder zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Zuschüsse erhalten wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten.
KfW 430 ist jedoch nur eines von zahlreichen Förderprogrammen die Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden für Modernisierer anbieten. Die negative Konsequenz: Hausbesitzer, die ihre veraltete Heizung durch moderne Technik ersetzen möchten, sind aufgrund der Vielzahl an Informationen und Möglichkeiten häufig verunsichert, welche Förderprogramme für sie überhaupt in Frage kommen. Abhilfe schafft der Primagas Förder-Service. Das kostenlose Angebot unterstützt Modernisierer, die auf ein flüssiggasbetriebenes Brennwertgerät umsteigen möchten, bei der Beantragung der entsprechenden Fördergelder. Im besten Fall stehen dem Antragsteller nämlich gleich mehrere Fördermaßnahmen zu. Primagas erfasst die Daten und wertet alle Zuschussprogramme individuell aus, der Kunde erhält die fertig ausgefüllten und versandfertigen Antragsformulare per Post – inklusive eines voradressierten und frankierten Briefumschlags. Er muss nur noch unterschreiben und den Brief verschicken.