Mittwoch, 1. März 2023

Start der Neubauförderung

Anfang März startet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Damit steht eine staatliche Unterstützung zur Verfügung, die den Neubau und Ersterwerb von energieeffizienten und klimaangepassten Wohn- und Nichtwohngebäuden fördert. Diese Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt werden. Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren können diese Kredite über ihre Finanzierungspartner vor Ort beantragen.

Seit dem 1.03.2023 sind die Zinskonditionen rund um die Förderung bekannt: So ermöglicht eine hohe Zinsverbilligung beispielsweise einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,90 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Wer wiederum einen Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei einer 10-jährigen Zinsbindung beantragt, kann aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. erhalten. Die tagesaktuellen Zinskonditionen können unter www.kfw.de/konditionen eingesehen werden.

Die Förderung wird in zwei Stufen vergeben:

  • Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern beheizt wird. Wer diese Anforderung erfüllt, kann von der KfW-Bank einen vergünstigten Kredit i. H. von 100.000 Euro erhalten.
  • Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) bestätigt. Wer diese Anforderung erfüllt, kann einen Kredit in Höhe bis zu 150.000 Euro erhalten. 

Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit sogar auf max. 15 Mio. Euro (bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche).

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Nach drei vorangegangenen Verhandlungsrunden im Bauhauptgewerbe mit zirka 930.000 Beschäftigten hat der Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel am heutigen Freitagmorgen, 19. April, einen Schlichterspruch gefällt. Danach werden die Einkommen um 250 Euro pro Monat zum 1. Mai 2024 erhöht, elf Monate später kommen noch einmal 4,15 % im Westen und 4,95 % im Osten dazu. Die Laufzeit beträgt insgesamt zwei Jahre. Die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr soll in Ost wie West 1.080 Euro betragen, die anderen Lehrjahre werden ähnlich angehoben.

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