Mittwoch, 13. März 2024

EU-Parlament bestätigt Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

Am 12. März hat das Plenum des Europäischen Parlaments den Trilogkompromiss vom Dezember 2023 zur Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie mit deutlicher Mehrheit förmlich angenommen. Somit wird es keine Sanierungspflicht auf EU-Ebene für einzelne Gebäude geben, wie ursprünglich von EU-Kommission und Parlament geplant. Der Rat muss den Kompromiss noch förmlich bestätigen. Für die Umsetzung der Mehrheit der Richtlinienbestimmungen bleibt den Mitgliedstaaten ab Inkrafttreten 24 Monate Zeit.

Es steht außer Frage, dass die Emissionen im Gebäudebereich gesenkt und dafür die Sanierungsraten erhöht werden müssen. Ein guter und effizienter Sanierungsfahrplan bedeutet aber nicht nur, Klimaziele zu erreichen, sondern auch auf dem wirtschaftlichsten Weg dorthin zu gelangen. Kosteneffizienz muss die Richtschnur sein", kommentiert HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller die Entscheidung des Europäischen Parlaments. "Da sowohl Gebäude als auch ihre Anbindung an Energie und Wärme sehr unterschiedlich sind, ist es wichtig, für jede Situation den optimalen Dreiklang aus Gebäudehülle, Gebäudetechnik und der Anschlussmöglichkeiten für erneuerbare Energien und Wärme zu ermitteln. Wenn dieses Prinzip beachtet wird, sind auch die Aufwendungen für die Eigentümer, etwa für die Wohnungsbaugesellschaften, die günstigen Mietraum bereitstellen, leistbar. Denn jede staatliche Vorgabe kann nur dann erfolgreich sein, wenn die wirtschaftliche Umsetzbarkeit gewährleistet ist – diese wiederum ist die Grundlage für bezahlbare Mieten.“

Positiv sei deshalb, dass die Sanierungsziele im Rahmen sogenannter Quartiersansätze erreicht werden können, anstatt Einzelgebäude teuer zu ertüchtigen. Darüber hinaus sei es gut, dass ein Rechtsrahmen für die Lebenszyklusbetrachtung von CO2-Emissionen im Hochbau geschaffen wurde. „Die Bundesregierung muss nun konsequent die Umsetzung der Gebäuderichtlinie angehen und einen verlässlichen Rahmen bereitstellen, der sowohl die Kleinteiligkeit und Undurchsichtigkeit der Förderlandschaft korrigiert als auch vermeidet, dass wir auf nationaler Ebene eine Debatte über überambitionierte Mindestziele führen und damit die Sanierungspflicht durch die Hintertür wieder Einzug hält. Dies schreckt Investoren ab, lässt Eigentümer hilflos zurück und führt dazu, dass die Sanierungstätigkeit weiter zurückgeht. Sonst stehen die Arbeitsplätze, die nun in der Baukrise abgebaut werden, für zukünftige Aufgaben in der Sanierung nicht mehr zur Verfügung.“

"Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert. Ein Gebäude ist nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Jedes ist verschieden gebaut und wird unterschiedlich beheizt. Ein Zwang zu one-fits-all hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter", erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

"Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt. Das Denken in Insellösungen ergibt weder bei einem globalen Thema wie dem Klimaschutz Sinn, noch trägt es dem europaweit extrem unterschiedlichen Gebäudebestand Rechnung. Zudem trete ich dafür ein, dass wir bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine Sanierungsstrategie entwickeln, die bei dem riesigen Bedarf u.a. in unseren Schulen und Krankenhäusern beginnt.“

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