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Montag, 4. Dezember 2023

Belastungsstopp bei Bauvorschriften

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat sich am Freitag auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen beim Wohnungsbau beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern.

Vom Bund wünscht sich die Bauministerkonferenz, dass er ebenfalls Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringt. Gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die BMK eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Dadurch werden Bauinvestitionen direkt unterstützt und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland gesetzt. Nur so kann der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.

Das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau formuliert die erforderlichen Maßnahmen, die gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden müssen. Die Länder tragen ihren Teil dazu bei, etwa durch die soziale Wohnraumförderung. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Bauprozesse stellt die BMK überdies weitere Weichen zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur weiteren Unterstützung des Building Information Modellings (BIM). Für die energetische Transformation bittet die BMK den Bund die erforderlichen Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz GEG umzusetzen und sich bei der EU für entsprechende Regelungen einzusetzen.

Gemeinsame Erklärung der BMK

Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass das Bauen von bezahlbaren Wohnungen mit Hilfe der Wohnraumförderung und die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei dringenden städtebaulichen Erneuerungen mit der Städtebauförderung zentrale gesamtstaatliche Aufgaben sind. Sie begrüßt die Zusage des Bundesbauministeriums, dass die Programmausstattung der sozialen Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung für 2023 gesichert werden soll. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, die Programmausstattung der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung in 2024 zumindest in Höhe der Mittel von 2023 fortzusetzen.

Die Länder sehen das große Interesse aller im Bau- und Wohnungswesen Aktiven an zeitnaher Planungssicherheit und betonen das Erfordernis einer Kontinuität der Programmausstattung für 2024 zu gewährleisten. Bund und Länder seien hier in der gemeinsamen Verantwortung, ihren Willen zu einer Kontinuität der Mittelausstattung des Jahres 2023 in den Landes- und im Bundeshaushalt für 2024 möglichst zeitnah nach außen klar zu kommunizieren.

Belastungsstopp bei Bauvorschriften

Die Minister haben sich darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.

Neuer DIN-Vertrag

Die BMK hat zudem einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert. Das geschieht insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen. Ein Online-Portal wird der Öffentlichkeit den Zugang zu den Normen ermöglicht, die in der Bauleitplanung sowie in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zur BMK: "Es gibt drei wichtige Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Das ist zum einen die Förderung des Staates, die wir mit 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnraum, Studenten- und Azubi-Wohnen, mit Förderprogrammen für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit viel Geld ausstatten. Die anderen Hebel sind die Bauvorschriften und Schnelligkeit durch Vorproduktion und Digitalisierung. Die Grundlagen dafür legen wir als Bund im Baugesetzbuch (BauGB), aber wir brauchen die für Bauen verantwortlichen Länder, um hier Geschwindigkeit reinzubringen. Die heute beschlossene Angleichung der Musterbauordnung ist dafür enorm wichtig. Viele weitere Beschlüsse unterstützen die Vorhaben des Bundes, aber geben uns auch Hinweise, die wir unter anderem bei der Novelle des BauGB aufgreifen werden."

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