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Dienstag, 20. Februar 2024

Förderprogramme des Bundes starten wieder

Ab morgen (20.02.) starten die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Vom neuen Stadtquartier bis zur Türschwelle: Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen." Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.

Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Mio. Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Der Endkundenzinssatz für Wohngebäude soll dabei bei 2,1% liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich. Darüber hinaus sollen Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse erhalten, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen. "Damit kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen. Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Mrd. Euro angestoßen", sagt die Bundesministerin Geywitz.

Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Mio. Euro (2023: 9 Mio. Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Dazu Klara Geywitz: "Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit."

Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung (2023: 75 Mio. Euro). Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Zu der Wiedereröffnung der Antragsverfahren für die KfW-Förderprogramme äußert sich Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, wie folgt: „Mit den Förderprogrammen, die ab Dienstag wieder an den Start gehen, wird zwar die zweimonatige Förderlücke im Wohnungsbau geschlossen. Die Bundesregierung bleibt aber nach wie vor eine konsistente und auf Verlässlichkeit ausgerichtete Wohnungsbaupolitik schuldig. Dies zeigt sich zum einen daran, dass die Fördermittel auf dem Niveau von 2023 verharren und schon im vergangenen Jahr unzureichend waren. Um einen Förderstopp zu vermeiden, muss der Bundestag deshalb spätestens im Sommer eine Mittelaufstockung debattieren. Zum anderen fehlt auf Bundes- und Länderebene eine umfassende Prioritätensetzung zur Beseitigung der Wohnungsnot. Während sich Bundesministerin Klara Geywitz für eine verlässlichere Linie in der Wohnungsbaupolitik einsetzt, hängen wichtige Vorhaben im Bundesrat fest. Neben der zügigen Umsetzung des Planungsbeschleunigungspaktes durch die Länder muss der Bundesrat endlich seine Blockade beim Wachstumschancengesetz aufgeben, an dem die wichtige degressive AfA für den Wohnungsbau hängt. Die Branche braucht Klarheit und Sicherheit für unternehmerisches Handeln, und das über mehrere Jahre. Unsere Unternehmen beweisen täglich auf Deutschlands Baustellen, welche Zukunftspotentiale sie und ihre rund eine Million Fachkräfte heben. Diese Einstellung fordern wir auch von der Politik.“

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